16 Jun WEGWEISER IN DER CORONA-PANDEMIE – UNSERE ANGEBOTE FÜR SIE
Verfasst um 16:07Uhr
in Aktuelles
Die Ausbreitung des Coronavirus und die dagegen gerichteten Maßnahmen der Bundesregierung haben gravierende Auswirkungen auf Kommunen, Unternehmen, Institutionen, das gesellschaftliche Leben und familiäre Organisation.
- Was ist nun zu tun?
- Welche Hilfsangebote gibt es?
- Wie komme ich an die Mittel heran?
Finden Sie den richtigen Ansprechpartner mit unserer Hotline:
- Gabriele Siemensmeyer: +49 151 19547678
Wir als Wolter Hoppenberg unterstützen Sie mit den folgenden Angeboten. Besuchen Sie uns regelmäßig. Wir bleiben für Sie dran.
- Arbeitsrecht: Beratung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Update Arbeitsrecht für Arbeitgeber zum Corona-Virus, Stand 22.05.2020
- Bau- und Immobilienrecht: Auswirkungen auf Bauprojekte, Vertragsanpassung bestehender Mietverhältnisse
- Energie + Digitales: Homeoffice und Datenschutz, Videokonferenzen rechtssicher nutzen, Insolvenzrecht für Versorger, Dauerschuldverhältnisse für Versorgungsleistungen in der Krise, Kostenfreies Webinar – „Rechtssicher im Homeoffice“
- Health Care: Leistungspakete für Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge
- Kommunalberatung: Die neue Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 30.5.2020, Umgang mit fälligen Kommunalabgaben, Die neue Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020, Die wichtigsten Auswirkungen des Epidemie-Gesetztes für Kommunen, Update – Die neue Eindämmungsverordnung in Berlin, Update Brandenburg – Die neue Umgangsverordnung vom 12.06.2020
- Landwirtschaft und Jagd: Corona-Hilfspaket für die Landwirtschaft
- Planungsrecht: Offenlage von Bebauungsplänen
- Steuerberatung: Steuervorauszahlungen und Steuerstundungen (Quick Check)
- Umweltrecht: Umweltrechtliche Anforderungen für Behörden und Unternehmen,
- Vergaberecht: Beschleunigung von Beschaffungsvorhaben
- Versicherungsrecht: Inanspruchnahme von Versicherungen, Update Betriebsschließungsversicherungen, Gesetzesänderung wegen COVID-19: Versicherungsnehmer dürfen Versicherungsprämien verweigern
- Wirtschaft und Steuern: Erleichterungen im Gesellschaftsrecht, Insolvenzvermeidung / Erleichterungen für Schuldner, Liquiditäts- und Kreditversorgung (Quick Check)
Direktkontakt zum Bundeswirtschaftsministerium, zum Wirtschaftsministerium NRW, zu den Unternehmerverbänden NRW / Niedersachsen: Michael Hoppenberg, Dr. Simon Meyer