Konsequenzen der afrikanischen Schweinepest (ASP) für die Landwirtschaft

schweinepest

Die Landwirtschaft ist ohne Zweifel die am Stärksten von den Konsequenzen eines Ausbruchs der afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffene Branche in Deutschland.
Wird die ASP an einem Tier festgestellt, so greifen sofortige Schutzmaßnahmen.
Das Gebiet um den Ausbruchsort wird in mehrere Schutzzonen eingeteilt, in denen harte Regeln für den Landwirt gelten.

Es wird jedoch unterschieden, ob der Erreger an einem Haus- oder Wildschwein nachgewiesen wurde.
Die genauen Maßnahmen sind in der Schweinepestverordnung geregelt.

Diese ist unter dem nachfolgenden Link einsehbar: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1605.pdf

Nach dem ersten Ausbruch der ASP in Deutschland wurden folgende Maßnahmen getroffen. Dieses Vorgehen kann als „Blaupause“ für weitere Fälle der ASP betrachtet werden.
Folgende Maßnahmen wurden eingeleitet:

  • Um den Fundort wurden eine Kernzone und ein gefährdetes Gebiet definiert
  • Dort sind Jagden und Bewirtschaftung der Felder verboten
  • In einem Vier-Kilometer-Umkreis um den Fundort wurde ein Zaun gezogen
  • Wildschweine und Produkte davon dürfen nicht transportiert werden
  • Schweinehalter müssen besondere Vorkehrungen treffen bezüglich der Haltung und Fütterung ihrer Tiere
  • Im Kerngebiet darf niemand spazieren gehen oder generell den Wald oder offene Landschaft betreten

Die vorgenannten Maßnahmen schneiden teilweise erhebliche in die Ausübung der Landwirtschaft ein, sorgen für Verdienstausfälle und generieren daneben hohe zusätzliche Kosten.
Hier kann es sinnvoll sein, eine rechtliche Prüfung einzelner Maßnahmen vorzunehmen, um diese Konsequenzen zu vermeiden oder jedenfalls den Zeitraum der Einschränkung möglichst kurz zu gestalten.
Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Ansprechpartner: Dr. Gordon von Bardeleben & Daniel Schultz

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