Wir begleiten Arbeitgeber aller Größen und Branchen in Fragen des Arbeitsrechts und führen sie um die Klippen von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Besondere Kompetenz haben wir bei der Beratung von Trägern der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sowie von kirchlichen Arbeitgebern.
Unsere Kompetenzen im Arbeitsrecht:
Zudem begleiten wir Sie auch in allen Fragen des Sozialversicherungsrechts.
Im Vorfeld von Betriebsprüfungen unterstützen wir Sie, sozialversicherungsrechtliche Risiken zu erkennen und sie zu vermeiden. Honorar- und Arbeitsverträge erstellen wir unter Beachtung aller sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen.
Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Themen:
Wir vertreten Sie in diesen Fällen:
Gerne bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen in den Bereichen Arbeit und Soziales an, um die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter zu stärken und um Ihnen zu helfen, Fehler zu vermeiden.
Weitere Informationen zu diesem Bereich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zusammen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail.