Januar 2021
Details zur Veranstaltung
Der Landtag NRW hat zum 1.1.2020 das KAG um § 8a -Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ergänzt. Damit ist die Erhebung von
Details zur Veranstaltung
Der Landtag NRW hat zum 1.1.2020 das KAG um § 8a -Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ergänzt. Damit ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, Straßenausbaubeiträge teilweise aus Landesmitteln zu refinanzieren.
Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sind demnach erhebliche Änderungen zu beachten, um hier rechtssicher agieren können. Im Kurzseminar werden aus rechtlicher Sicht die Anforderungen beleuchtet. Für die baufachlichen Fragestellungen, insbesondere sämtliche Schritte zur Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzepts, wird ein Alternativseminar des ifV (Seminarnummer: S-6441) empfohlen.
Inhalt
- Überblick über die Neuregelungen des KAG NRW zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – § 8a KAG NRW
- verfahrensrechtliche Anforderungen im Vorfeld der Erhebung (Straßen- und Wegekonzept, Anliegerversammlung)
- Die neuen Billigkeitsregelungen: Verhältnis KAG – Abgabenordnung, Voraussetzungen und praktische Anwendung
- Die teilweise Refinanzierung von Straßenausbaukosten mit Landesmitteln: Vorbedingungen, Förderung und Verfahren
- Anwendungsfragen
Zeit
(Freitag) 10:00 - 12:00
Ort
Online Seminar
Preis
140,00 €
Anmeldung
www.ifv.deWeitere Informationen
REFERENTEN: Verena Dienst
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