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| Versicherungsvertrieb | |||||||||
Unsere Kompetenzen |
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Seit dem 22.5.2007 ist Versicherungsvermittlung nicht nur anzeige- sondern grundsätzlich auch genehmigungspflichtig. Das schafft neue Herausforderungen für Versicherungsvermittler. Oft muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt eine erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung vorliegt. Versicherungsvermittler müssen außerdem im Vorfeld der Versicherungsvermittlung eine Vielzahl von Pflichten erfüllen, die nun im VVG explizit geregelt sind. Der Umfang dieser Pflichten hängt auch von dem Vermittlerstatus ab, sodass schon bei der Wahl des Vermittlerstatus wichtige Weichenstellungen getroffen werden müssen. Unsere Sozietät bietet ein Beratungsangebot rund um die Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers. Sie reicht von der Überprüfung der Frage, ob überhaupt eine genehmigungspflichtige Vermittlungstätigkeit vorliegt bis zur Erstellung komplexer Vertragswerke, die im Alltag des Versicherungsvermittlers benötigt werden. Im Haftpflichtfall vertreten wir Versicherungsvermittler vor allen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs. Dort arbeiten wir mit erfahrenen Kollegen zusammen. Wir klären provisions- und courtagerechtliche Fragen und begleiten Versicherungsvermittler jeder Größe vom einzelkaufmännischen Unternehmen bis zum international tätigen Großmakler. Unser Kompetenzteam Versicherungsvertrieb ist für Sie tätig in den Bereichen:
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