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| Vergaberecht | |||||||||
Unsere Kompetenzen |
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Daraus ergeben sich besondere Herausforderungen für den anwaltlichen Berater und seine Tätigkeit. Gefragt sind neben hoher juristischer Fachkompetenz vor allem Erfahrung mit den Besonderheiten der verschiedenen Auftragsformen und -inhalte, ein pragmatisch lösungsorientierter Denkansatz und das Verständnis für wirtschaftliche, technische und politische Rahmenbedingungen. Unser Team im Vergaberecht zeichnet sich durch langjährige Erfahrungen in der Begleitung von Vergabeverfahren sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite aus, und zwar weit über die Vertretung in rechtlichen Nachprüfungsverfahren hinaus bis hin zur Betreuung komplexer Privatisierungsvorhaben und Public-Private-Partnership-Projekte. Dies ermöglicht uns nicht nur eine Betrachtungsweise aus den verschiedenen Blickwinkeln des Auftraggebers und des Bieters, sondern vor allem die frühzeitige Erkennung und Vermeidung vergaberechtlicher Risiken. Nachdem die Rechtsprechung den Einflussbereich des Vergaberechts in den vergangenen Jahren mehr und mehr ausgeweitet hat und sich mittlerweile auch viele Vorhaben, die früher als vergaberechtlich irrelevant galten, einer entsprechenden Nachprüfung stellen müssen, kommt dem Vergaberecht bei vielen Projekten eine Schlüsselrolle zu. Wir verstehen diese Schlüsselrolle nicht als Bürde, sondern als Herausforderung für eine zielgerichtete und sinnvolle Projektgestaltung. Rechtzeitig erkannt, lassen sich vergaberechtliche Vorgaben kreativ nutzen. Probleme entstehen vor allem dort, wo das Vergaberecht verkannt oder ignoriert wird. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unseren Mandanten die Möglichkeiten und Grenzen des Vergaberechts frühzeitig aufzuzeigen und dabei die oftmals unübersichtlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in ein konstruktives Verfahren umzusetzen.
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