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Planungsrecht
[PDF / ca. 2,3 MB]


Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie der parallelen Änderung von Flächennutzungsplänen mit kritischen Festsetzungen bzw. Darstellungen begleiten wir Kommunen und bieten Unterstützung auf jeder Verfahrensebene.

Typische Beispiele sind die Steuerung des Einzelhandels, die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, die Ansiedlung von emittierenden Gewerbebetrieben, die Ausgestaltung von Sondergebieten sowie ganz allgemein der Schutz von Wohnnachbarschaft durch geeignete immissionsschutzrechtliche Festsetzungen.

Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung von Investoren und Planungsträgern. So begleiten wir Investoren und Grundstückeigentümer in den Verfahren der Bauleitplanung. Hier gilt es, die Interessen in der Öffentlichkeitsbeteiligung, nicht selten sogar weit in deren Vorfeld, wahrzunehmen.

Die Verhandlung und Formulierung städtebaulicher Verträge erlangt in Zeiten zunehmend konsensualen Verwaltungshandelns immer größere Bedeutung. Hierbei verfolgen wir Lösungskonzepte, welche komplexen Situationen und den zum Teil unterschiedlichen Zielvorgaben des Planungs-, Immobilien-, Fördermittel-, Vergabe- und Steuerrechts Rechnung tragen. In allen Teilbereichen des Planungsrechts verfolgen wir mit dem Angebot einer ganzheitlichen Lösung aus einer Hand unsere Unternehmensphilosophie von einer modernen und umfassend beratenden Anwaltskanzlei.

Wir beraten Sie im Planungsrecht insbesondere in den Bereichen:

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Bauleitplanung
  • Bauordnungsrecht
  • Besonderes Städtebaurecht
  • Bodenschutzrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • juristisches Bauprojektmanagement
  • Kommunale Abgaben, Erschließungsbeiträge
  • Natur- und Landschaftsschutzrecht
  • Projektmanagement und Genehmigungsverfahren
  • Raumordnung und Landesplanung
  • Sanierung, Stadtumbau, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
  • Städtebauliche Verträge
  • Umlegung und Enteignung
  • Verkehrswegeplanung


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