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| Notariat | |||||||||
Unsere Kompetenzen |
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Praktisch sind fast alle Vorgänge, die das Grundbuch betreffen, von der Zuständigkeit des Notars erfasst. Aus dem Erbrecht sind Regelungen über die vorweggenommene Rechtsnachfolge unter Lebenden und Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) zu nennen, ebenso Erbscheinanträge. Dazu zählen auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht umfasst im Spektrum der Aufgaben des Notars u.a. die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und von Verträgen über die Veräußerung / Abtretung von Gesellschaftsanteilen, speziell bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, weiter die umfassende Anmeldung aller firmen- und gesellschaftsrechtlichen Vorgänge, die in das Handelsregister einzutragen sind (Einzelkaufleute, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co.KG, Limited, AG). Das Handelsregister wird seit dem 01.01.2007 ausschließlich elektronisch geführt. Alle Registeranmeldungen erfolgen seither über den Notar nur noch in elektronischer Form. Dazu dient ein in Zusammenarbeit zwischen Justizverwaltung und dem Notariat entwickeltes Software- und Übertragungssystem mit elektronischer Signatur durch den Notar. Wir beraten Sie insbesondere:
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