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| Landwirtschaft und Jagd | |||||||||
Unsere Kompetenzen |
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Privatrechtliche wie öffentlich-rechtliche Gesichtspunkte sind bei den im Agrarrecht auftretenden Problemen immer stärker miteinander verbunden. Wir haben deshalb ein Kompetenzteam „Recht des ländlichen Raumes“ gebildet, durch das komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen im Agrarbereich umfassend und in einheitlicher Verantwortung unter Rückgriff auf das Spezialwissen mehrerer Anwälte gelöst werden können, insbesondere bei
In all diesen Fällen fördert der ganzheitliche Ansatz das Erreichen von vorteilhaften Lösungen für unsere Mandanten, wobei sich die jahrzehntelange gerichtliche Erfahrung auch bei der außergerichtlichen Beratung und Vertragsgestaltung auszahlt. Gerade im ländlichen Raum genießt das Jagdrecht einen besonderen Stellenwert. Durch unsere guten Kontakte zu den Jagdverbänden sowie zu den Verbänden der Jagdrechtsinhaber hat sich das Jagdrecht als fester Bestandteil unserer vielfältigen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Agrarrechts etabliert. Neben der Beratung in allen Fragen des Jagd- und Waffenrechts bieten wir unseren Mandanten die bundesweite Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren an. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten praxisnah und kompetent, insbesondere: Jäger:
Jagdpächter:
Eigenjagdinhaber und Jagdgenossenschaften:
Land- und Forstwirte:
Behörden und Verbände:
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