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Wir beraten und vertreten schon seit vielen Jahren umfassend Kommunen und Verbände. So lösen wir spezielle Fragestellungen von Städten, Gemeinden, kommunalen Zusammenschlüssen oder Unternehmen z.B. zur
Auf Grund der mit dieser Beratung oftmals verbundenen Probleme des Kommunal- und Verbandsrechts haben wir unser Kompetenzteam Kommunen und Verbände gebildet. Das Team arbeitet eng mit Bürgermeistern, Räten und Ausschüssen zusammen und verfügt so über eine umfassende Kenntnis der kommunalen Praxis. Wir prüfen aufsichtsbehördliche Verfügungen oder Bürgerbegehren. Wir begleiten politisch sowie wirtschaftlich bedeutsame Planungen oder Beschlussfassungen bis zur rechtssicheren Entscheidung.
Bei der Gründung kommunaler Unternehmen oder Verbände bringen wir unsere umfangreichen Erfahrungen ein. Wir sind behilflich bei der Bewertung kommunalen Vermögens und der Aufstellung der Bilanz (z.B. auf der Basis des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in NRW) sowie den Jahresabschlüssen des Konzerns „Kommune“.
Ferner beraten wir umfassend in beamten- und disziplinarrechtlichen Fragestellungen.
Wir sind für Kommunen und Verbände insbesondere tätig im Bereich:
- Haushaltsrecht
- Kommunale Abgaben, Erschließungsbeiträge
- Kommunale Unternehmen / Privatisierungen und (Re)Kommunalisierungen
- Kommunal- und Verbandsrecht
- Beamten- und Disziplinarrecht
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