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| Haftpflicht- und Versicherungsrecht | |||||||||
Unsere Kompetenzen |
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Die Singularzulassung ist Geschichte. Als Folge der Liberalisierung der Anwaltszulassung können unsere Mandanten unser sowohl fachlich als auch räumlich gewachsenes Dienstleistungsangebot bundesweit in Anspruch nehmen. So vertreten wir Versicherungsgesellschaften nun seit vielen Jahren erfolgreich vor allen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs, bei dem immer noch die Singularzulassung besteht. Unsere Dienstleistung für Versicherungsgesellschaften beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Prozessvertretung, sondern beinhaltet auch eine umfassende beratende Tätigkeit. Komplexe Schadenfälle vor allen Dingen aus dem Haftpflichtrecht werden durch uns begutachtet und in der Regulierung begleitet. Gerade bei Haftpflichtfällen, die Bezug zum Umwelt-, Energiewirtschafts-, Produkthaftungs- oder auch zum Wirtschaftsrecht (D&O) haben, arbeiten wir mit den Spezialisten aus unserem Hause im Team zusammen, so dass unsere Beratungstätigkeit weit über das originäre Schadensrecht hinausgeht. So steht Ihnen stets eine kompakte Beratungseinheit zur Verfügung; alle anfallenden Fragen werden aus einer Hand beantwortet. Wir begutachten, konzipieren und überarbeiten Vertriebsverträge und Versicherungskonzepte. Wir sind bei der Umstellung der Geschäftsprozesse anlässlich aktueller Entwicklungen wie zum Beispiel der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie oder der VVG-Reform beratend tätig. Dies schließt die Entwicklung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Versicherern / Versicherungsvermittlern und sonstigen Finanzdienstleistungen mit ein. Wir vertreten auf dem Gebiet des Haftpflicht- und Versicherungsrechts auch Geschädigte und Versicherungsnehmer. So können wir gerade mittelständischen Unternehmen eine vollständige Prüfung ihres Versicherungsschutzes anbieten. Besonderes Know-how können wir auf den Gebieten des Haftpflichtrechts und der Personenversicherung anbieten. So haben wir zum Beispiel für den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung in Zusammenarbeit mit Vermittlerverbänden ein Kompetenzzentrum eingerichtet. Im Haftpflicht- und Versicherungsrecht berät unser Kompetenzteam schwerpunktmäßig in den Bereichen:
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