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Öffentliche Förderung [PDF / ca. 0,8 MB]


Nach wie vor kommt der Finanzierung von Investitionen durch Zuwendungen/Beihilfen in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften usw. eine erhebliche Bedeutung zu.

Die praktische Wichtigkeit des Zuwendungs- / Beihilfenrechtes für Unternehmen und Kommunen lässt sich daran ersehen, dass zum einen die Gerichte und die Europäische Kommission den Beihilfenbegriff in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet haben und so immer mehr Sachverhalte den weiten Beihilfenbegriff in Art. 87 Abs. 1 EGV erfüllen. Zum anderen wird die Beachtung der Fördervoraussetzungen und Auflagen im Zusammenhang mit Zuwendungsbescheiden von der Rechtsprechung sehr eng ausgelegt. Dies hat in der Vergangenheit zu zahlreichen Konkurrentenklagen und Rückforderungsverfahren geführt

Den entstehenden Beratungsbedarf haben wir frühzeitig erkannt und ein Kompetenzteam für den Bereich Zuwendungs- / Beihilfenrecht gebildet. Das aus vier Rechtsanwälten / Steuerberater bestehende Team ist in die Konzeptionierung der Investitionsmaßnahme unter Beachtung der Förderkonformität, der Vorbereitung des Förderantrages, der Umsetzung der geförderten Maßnahme sowie den sich anschließenden Mittelverwendungsnachweis involviert.

Darüber hinaus vertritt das Team Unternehmen und Kommunen in behördlichen und gerichtlichen Rückforderungsverfahren. Sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch Kommunen beraten wir umfassend in allen Fragen des Zuwendungs- und Beihilfenrechtes, einschließlich der europarechtlichen Zulässigkeit einer Förderung sowie die Einbindung von europäischen Förderprogrammen.

Unser Know-how und unsere Erfahrung bei der Beratung in Zuwendungs- / Beihilfenverfahren konnten wir bereits erfolgreich Kommunen, kommunalen Tochtergesellschaften, öffentlich-privaten Mischgesellschaften und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Verfügung stellen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich neben den Bereichen der kommunalen Wirtschafts- und der Infrastrukturförderung, auf die Holzwerk- und Baustoffindustrie, die Automobilzuliefererindustrie sowie die Abfall- und Abwasserwirtschaft und den Luftverkehrs- und Gesundheitssektor (Pflege- und Krankenhäuser).

Unser Kompetenzteam Öffentliche Förderung berät Sie schwerpunktmäßig in den Bereichen:

  • Besonderes Städtebaurecht
  • Fördermittel- und Beihilfenrecht
  • Haushaltsrecht
  • Sanierung, Stadtumbau, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen


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