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Broschüre
Energiewirtschaft
[PDF / ca. 2,8 MB]


Mit unserem öffentlich-rechtlichen Hintergrund sowie unserer besonderen Expertise im Wirtschaftsrecht, beraten und begleiten wir sowohl kommunale Energieversorger/Netzbetreiber sowie auch überregional tätige Unternehmen in allen Fragen der Energieversorgung.

In immer kürzeren Zeiträumen ändert der Gesetzgeber die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Energieversorgung und wird dies auch weiterhin tun. Dies stellt besondere Anforderungen an den anwaltlichen Berater und seine Tätigkeit. Gefragt ist neben juristischer Fachkompetenz vor allem Branchenerfahrung.
Unser Kompetenzteam Energiewirtschaft zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der Begleitung von Versorgungsunternehmen im Tagesgeschäft sowie in der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, als auch der strategischen Unternehmensentwicklung aus.

Gerade die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass unsere Expertise im Gesellschaftsrecht bei der Erfüllung der gesetzlichen Entflechtungsanforderungen uns ganzheitliche Lösungen für unsere Mandanten ermöglicht, ohne die rechtliche Beratung zersplittern zu müssen. Dies haben wir bei der erfolgreichen Umsetzung von Kooperations- und Fusionsvorhaben unter Beweis gestellt.

Neben der juristischen Arbeit für unsere Mandanten dokumentieren wir durch Publikationen (Kommentare zum Energiewirtschafts- und Erneuerbare Energiengesetz) sowie durch unsere rege Vortragstätigkeit unser Engagement in diesem Rechtsgebiet.

In der Energiewirtschaft beraten wir Sie im:

  • Beschaffungsmanagement
  • EEG und KWK-Fragestellungen
  • Entgeltgenehmigungs- und Erlösobergrenzenverfahren
  • Gesellschaftsrecht
  • Kooperations- und Fusionsvorhaben
  • Leitungsrechte, Planauskunft
  • Netzübernahmen
  • rechtssichere Unternehmensorganisation
  • Umsetzen von Entflechtungsvorgaben
  • Umweltrecht (CCS, Erdspeicher)
  • Vertragsmanagement und AGB

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