Arbeitsrecht und Energiekrise – Praktische Hinweise für den Umgang mit Energieknappheit

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Schon am 23.06.2022 hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die sog. “Alarmstufe” und damit die zweite von drei Eskalationsstufe des sog. “Notfallplans Gas” ausgerufen. Strom und Gas sind bereits jetzt so teuer, dass sich Unternehmen mit energieskostenintensiver Produktion die Frage stellen, wie lange Sie ihre Tätigkeit betriebswirtschaftlich sinnvoll noch weiter fortsetzen können. Sollte schließlich die Notfallstufe als letzten Eskalationsstufe aktiviert werden, stehen Kürzungen oder gar Abschaltungen von Letztverbrauchern zu befürchten, welche Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen würden. Es könnte zu Betriebseinschränkungen bis hin zum Produktionsstopps kommen.

Während die Corona-Pandemie noch nicht überwunden ist, könnte die deutsche Wirtschaft nun also abermals vor der Herausforderung stehen, erhebliche Arbeitsausfälle zu kompensieren. Lesen Sie in den nachfolgend verlinkten FAQ, was dies für die Beziehung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet. Darin setzen wir uns mit folgenden Fragen auseinander:

  • Müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer weiterbezahlen, wenn sie den Betrieb mangels Energielieferungen einschränken oder gar stilllegen müssen?
  • Gibt es Ausnahmen vom Grundsatz der Lohnfortzahlung bei Betriebsstörung durch Energiemangel?
  • Lässt sich die Rechtsprechung zu Corona-bedingten Betriebsschließungen auf Schließungen wegen Energieknappheit übertragen, sodass Arbeitgeber doch nicht zahlen müssen?
  • Was kann oder muss der Arbeitgeber vor einer möglichen Einschränkung des Betriebes zunächst tun?
  • Gesetzt den Fall, es wird die Arbeit im Homeoffice ausgeweitet, müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die erhöhten Energiekosten des Privathaushalts anteilig erstatten?
  • Dürfen Arbeitgeber die Temperatur in den Arbeitsräumen reduzieren, um Energie(-kosten) zu sparen? 

FAQ – Arbeitsrecht und Energiekrise (PDF-Download)

Die kalte Jahreszeit steht bevor und die Energiekrise droht sich zuzuspitzen. Arbeitgeber sollten sich daher bereits jetzt Gedanken machen, wie sie einer Drosselung oder einem Stopp von Energielieferungen in arbeitsrechtlicher Hinsicht begegnen könnten. Es gilt die internen Regelungen zu analysieren und ggf. in Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern bzw. Betriebsräten zu optimieren, bevor es zu Konflikten kommt.

Wir beraten Sie dazu gerne.

Ihre Ansprechpartner sind: Franziska Kohl, LL.M., Christian Vedder, M. B. L.-HSG, Alexander Harfousch, LL.M.

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