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| Arbeitsrecht | |||||||||
Unsere Kompetenzen |
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Schwerpunkte sind im privatwirtschaftlichen Bereich die Begleitung von Unternehmenskäufen, Umwandlungen und Rationalisierungsmaßnahmen einschließlich der Beteiligung der bestehenden Mitbestimmungsorgane. Unsere öffentlichrechtlichen Mandanten müssen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, Personalkosten einsparen und ihre Dienstleistungen modernisieren. Sie nutzen zunehmend die neuen Gestaltungsmöglichkeiten durch Privatisierungen bzw. ÖPP-Projekte (Öffentlich-Private-Partnerschaften) sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung und leistungsabhängigen Vergütung nach dem neuen Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes. Eine Sonderstellung nehmen die von uns betreuten kirchlichen Arbeitgeber mit ihren karitativen Einrichtungen und arbeitsrechtlichen Besonderheiten ein. Hinzu kommt der gesamte Bereich des Individualarbeitsrechts, insbesondere in der Vertragsgestaltung, bei Ausscheidens- und Altersteilzeitvereinbarungen und in der Prozessvertretung. Nicht unerwähnt bleiben sollen schließlich die Bereiche des Arbeitsförderungs- und Arbeitsschutzrechts, die in den letzten Jahren ebenfalls zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. „Im Arbeitsrecht ist eine Woche eine lange Zeit“. Dieser von einem renommierten Arbeitsrechtler geprägte Satz ist aktueller denn je. Die Beurteilung arbeitsrechtlicher Fragestellungen gestaltet sich immer kurzlebiger. Die Regelungsflut des nationalen Gesetzgebers, die nicht immer einleuchtenden Vorgaben des Europäischen Rechts sowie die stetem Wandel unterliegende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, die in ihren Auswirkungen selbst für den Praktiker in Betrieb und öffentlicher Verwaltung schwer zu überschauen sind. Wir verstehen unsere vorrangige Aufgabe als arbeitsrechtliche Berater darin, diese rechtlichen Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, unseren Mandanten Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzten Ziele aufzuzeigen und diese rechtssicher durchzusetzen. Dabei streben wir in erster Linie einvernehmliche Lösungen an, die den Weg zu den Gerichten entbehrlich machen. Lässt sich allerdings eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch engagiert in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. |
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