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Endbericht “RECCS plus - Regenerative Energien (RE) im Vergleich mit CO2-Abtrennung und -Speicherung (CCS): ein Update“ jetzt abrufbar
Der Endbericht der im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durch das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie verfassten „RECCS plus“ Studie“ ist nunmehr auf den Seiten des Wuppertal Instituts abrufbar. In der Studie „RECCS plus“ werden neuere Entwicklungen zu den Verfahren der CO2-Abtrennung, die politischen Entwicklungen der letzten zwei Jahre insbesondere in Deutschland und der EU sowie die Haltung maßgeblicher Akteure in Bezug auf CCS als Klimaschutzoption untersucht. Außerdem werden aktuelle Ökobilanzen und Umweltwirkungsanalysen zusammengestellt, die Kostenentwicklung von Kraftwerken mit CCS-Technologie im Vergleich zu erneuerbaren Energien untersucht und bereits bestehende Langfrist-Energieszenarien unter Einbeziehung von CCS aktualisiert. Ergänzend zu den Updates und Erweiterungen der ersten RECCS-Studie wurden auf der Basis von Literaturanalysen und Expertengesprächen drei Bereiche grundlegend neu in den Bericht mit aufgenommen: Schwerpunktmäßig werden die möglichen Potenziale der CO2-Speicherung für Deutschland untersucht und die Methoden der Kapazitätsberechnung analysiert. Weiterhin werden die Entwicklungen der Rechtssituation in Deutschland und der EU betrachtet. Schließlich wird diskutiert, wie Kohlendioxid weiter verwendet werden könnte anstatt es zu lagern und ob daraus ein signifikanter Klimaschutzbeitrag resultieren könnte. Die Analyse und Darstellung der rechtlichen Aspekte der Einführung von CCS in der Kraftwerkstechnik erfolgte im Unterauftrag für das Wuppertal Institut durch Rechtsanwalt Dr. Lars Dietrich, LL.M. aus unserer Sozietät. Gegenstand der rechtlichen Ausführungen waren dabei
Dargestellt wird das geltende Recht, nach dem sich die Zulässigkeit der verschiedenen CCS-Verfahrensschritte (Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung) aktuell bestimmt, und nach der sich nicht unerhebliche Investitionsrisiken für CCS-Projekte ergeben. Näher betrachtet und bewertet wird zudem der im April 2009 vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhaften Speicherung von CO2 im geologischen Untergrund, der im Sommer 2009 aus verschiedenen Gründen zunächst gescheitert ist. Dabei wurden die geäußerten Kritikpunkte an dem Gesetz ebenso dargelegt, wie auch konkrete Empfehlungen für den Gesetzgeber ausgesprochen, wie die Anforderungen an ein CCS-Gesetz erfüllt werden können. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der nunmehr durch die Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft am 14.07.2010 gemeinsam präsentierte neue Entwurf für ein CCS-Gesetz viele der in der Studie genannten Defizite des Entwurfs aus 2009 aufgegriffen und entsprechend umgesetzt hat. Der neue Entwurf lässt zwar die Grundstruktur des Gesetzesentwurfs aus 2009 im Wesentlichen unangetastet, beschränkt die Anwendbarkeit jedoch zunächst auf Demonstrationsspeicher. Eine Dauergeltung soll erst nach positiver Evaluierung der Technologien im Jahr 2017 und ggf. dann erforderlicher Gesetzesänderungen eintreten. Zudem dürfen nur Speicher zugelassen werden, für die bis Ende 2015 ein entscheidungsfähiger Antrag gestellt wurde und in denen jährlich nicht mehr als drei Millionen Tonnen CO2 eingespeichert werden sollen und bundesweit eine Gesamtspeichermenge von acht Millionen Tonnen im Jahr nicht überschritten wird. Zudem werden konkurrierende Nutzungen des geologischen Untergrundes (z.B. Geothermie; Druckluftspeicher) weitergehend als noch im Entwurf 2009 berücksichtigt und die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt. Zudem ist nunmehr beabsichtigt, dass die über einem CO2-Speicher belegenen Kommunen einen finanziellen Ausgleich für die mit der Speicherung verbundenen besonderen Vermittlungslasten in Höhe von 2% der jährlich eingesparten Emissionen erhalten. Der Endbericht ist in deutsch und englisch abrufbar auf den Seiten des Wuppertal Instituts. Bei Fragen oder Anmerkungen zu der Studie, können Sie sich mit den Ansprechpartnern des Wuppertal Instituts (vgl. obiger Link) oder bei spezifisch rechtlichen Fragen oder Anmerkungen mit Rechtsanwalt Dr. Lars Dietrich, LL.M. aus unserem Hause gerne in Verbindung setzten. Ihr Ansprechpartner: Datum: 26.07.2010
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